Activity‑Life ist eine Plattform für Aktivitäten, Erlebnisse, Touren, Kurse, Vermietungen und vergleichbare Freizeitangebote. Damit Kundinnen und Kunden auf unserer Plattform verlässliche, sichere und hochwertige Angebote finden, gelten für alle Anbieter verbindliche Qualitätsstandards.
Diese Qualitätsstandards ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anbieter und sind von allen Anbietern einzuhalten, die Leistungen auf Activity‑Life veröffentlichen oder über Activity‑Life vertreiben.
- Grundsatz der Qualität
Alle auf Activity‑Life veröffentlichten Angebote müssen rechtmäßig, sicher, transparent, aktuell und für Kundinnen und Kunden verständlich dargestellt sein.
Anbieter sind verpflichtet, ihre Leistungen so anzubieten und durchzuführen, dass Kundinnen und Kunden eine klare, zutreffende und faire Erwartung an Inhalt, Ablauf und Qualität der gebuchten Aktivität erhalten.
Irreführende, unvollständige oder künstlich geschönte Darstellungen sind nicht zulässig.
- Anforderungen an Titel und Beschreibungen
Titel von Aktivitäten müssen klar, sachlich und verständlich sein. Sie müssen den wesentlichen Inhalt der Aktivität korrekt wiedergeben und dürfen keine irreführenden Werbeversprechen, übertriebenen Superlative oder rein werblichen Füllbegriffe enthalten.
Beschreibungen müssen vollständig, sprachlich korrekt und inhaltlich konsistent sein. Sie müssen insbesondere Auskunft über Art der Aktivität, Leistungsumfang, Dauer, Treffpunkt, Sprache, Voraussetzungen, enthaltene und nicht enthaltene Leistungen, notwendige Ausrüstung sowie besondere Einschränkungen geben.
Alle Inhalte müssen in der jeweils ausgewählten Sprache verständlich formuliert sein. Automatisch übersetzte, fehlerhafte oder schwer lesbare Texte können von Activity‑Life zurückgewiesen oder zur Überarbeitung zurückgegeben werden.
- Anforderungen an Bilder und Medien
Alle hochgeladenen Bilder und Medien müssen einen direkten Bezug zur angebotenen Aktivität haben und die tatsächliche Erfahrung realistisch widerspiegeln.
Nicht zulässig sind irreführende Stockfotos, unscharfe oder schlecht belichtete Bilder, falsch ausgerichtete Medien, stark bearbeitete Darstellungen, Bilder mit übermäßigen Text‑Overlays oder Inhalte, die einen falschen Eindruck vom Angebot vermitteln.
Das erste Bild einer Aktivität muss die Hauptleistung klar und hochwertig darstellen. Bilder dürfen keine beleidigenden, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, sexuell unangemessenen oder anderweitig unzulässigen Inhalte enthalten.
Der Anbieter darf nur solche Bilder und Medien verwenden, für die er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt.
- Transparenz von Leistungen und Preisen
Anbieter sind verpflichtet, ihre Leistungen vollständig und transparent darzustellen. Kundinnen und Kunden müssen vor der Buchung klar erkennen können, was im Preis enthalten ist und welche Leistungen nicht enthalten sind.
Alle zwingenden Gebühren, Eintrittskosten, verpflichtenden Zuschläge oder sonstigen unvermeidbaren Kosten müssen im angegebenen Gesamtpreis oder eindeutig vor Abschluss der Buchung ausgewiesen werden.
Nicht zulässig sind versteckte Pflichtkosten, widersprüchliche Preisangaben oder Formulierungen, die Kundinnen und Kunden über den tatsächlichen Leistungsumfang oder die tatsächlichen Gesamtkosten täuschen.
- Verfügbarkeiten und Buchbarkeit
Anbieter müssen ihre Verfügbarkeiten sorgfältig pflegen und regelmäßig aktualisieren.
Auf Activity‑Life veröffentlichte Aktivitäten dürfen nur dann buchbar sein, wenn der Anbieter die Leistung zum angegebenen Zeitpunkt mit angemessener Wahrscheinlichkeit tatsächlich erbringen kann.
Überbuchungen, veraltete Kalenderdaten, systematisch nicht bestätigte Anfragen oder wiederholt kurzfristige Absagen gelten als Qualitätsmangel.
Anbieter sind verpflichtet, auf Buchungsanfragen, Rückfragen und organisatorische Abstimmungen zeitnah zu reagieren.
- Durchführung der Aktivität
Die tatsächliche Durchführung der Aktivität muss im Wesentlichen der veröffentlichten Beschreibung entsprechen.
Anbieter dürfen nur solche Änderungen vornehmen, die sachlich gerechtfertigt, für Kundinnen und Kunden zumutbar und transparent kommuniziert sind.
Wesentliche Leistungsabweichungen, unangekündigte Kürzungen, der Austausch zentraler Bestandteile der Aktivität oder die Durchführung durch unqualifiziertes Personal sind nicht zulässig.
Kann eine Aktivität nicht wie beschrieben durchgeführt werden, ist der Anbieter verpflichtet, Activity‑Life unverzüglich zu informieren und eine kundenfreundliche Lösung zu unterstützen.
- Qualität des Kundenerlebnisses
Anbieter müssen sicherstellen, dass Kundinnen und Kunden während des gesamten Buchungs‑ und Durchführungserlebnisses professionell, respektvoll und zuverlässig betreut werden.
Dazu gehören insbesondere pünktliche Durchführung, klare Treffpunktinformationen, verständliche Anweisungen, angemessene Erreichbarkeit und ein respektvoller Umgang mit allen Teilnehmenden.
Unfreundliches Verhalten, unangemessene Kommunikation, mangelhafte Organisation oder wiederholt unklare Abläufe können als Qualitätsverstoß gewertet werden.
- Sicherheitsstandards
Jede Aktivität muss unter Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften geplant und durchgeführt werden.
Anbieter sind verpflichtet, Risiken vorab zu bewerten, notwendige Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen und Kundinnen und Kunden rechtzeitig über Risiken, Teilnahmevoraussetzungen und Verhaltensregeln zu informieren.
Sofern erforderlich, müssen Schutz‑ und Sicherheitsausrüstungen in ordnungsgemäßem Zustand bereitgestellt werden. Personal muss für die jeweilige Aktivität angemessen geschult sein.
Fahrzeuge, Boote, Fluggeräte, Sportgeräte oder sonstige eingesetzte Ausrüstungen müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, regelmäßig gewartet werden und betriebssicher sein.
Aktivitäten, bei denen Teilnehmerinnen oder Teilnehmer unter Alkohol‑ oder Drogeneinfluss stehen oder erkennbar ungeeignet sind, dürfen nicht durchgeführt werden, wenn hierdurch Sicherheitsrisiken entstehen.
- Rechtliche und behördliche Anforderungen
Anbieter dürfen nur solche Leistungen auf Activity‑Life anbieten, die nach den jeweils geltenden Gesetzen und behördlichen Vorgaben zulässig sind.
Erforderliche Genehmigungen, Zulassungen, Versicherungen, Sicherheitsnachweise, beruflichen Qualifikationen und sonstigen Voraussetzungen müssen vorliegen und auf Verlangen gegenüber Activity‑Life nachgewiesen werden können.
Der Anbieter trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass seine Angebote an dem jeweiligen Ort rechtmäßig durchgeführt werden dürfen.
- Unzulässige und eingeschränkte Inhalte
Nicht zulässig sind insbesondere Angebote oder Inhalte, die rechtswidrig, gefährlich, irreführend, diskriminierend, gewaltverherrlichend, sexuell unangemessen, ausbeuterisch oder ethisch unvertretbar sind.
Ebenfalls unzulässig sind Angebote, die im Wesentlichen nur aus reinen Transportleistungen ohne Erlebnischarakter, reinen Unterkunftsleistungen, rein digitalen oder app‑basierten Selbstführungsangeboten ohne relevanten Leistungsbestandteil, reinen Warenverkäufen oder rein spenden‑ bzw. trinkgeldbasierten Modellen bestehen.
Activity‑Life behält sich vor, bestimmte Aktivitäten oder Kategorien ganz oder teilweise einzuschränken, abzulehnen oder zu entfernen, wenn diese nicht zum Qualitäts‑, Sicherheits‑ oder Markenverständnis der Plattform passen.
- Bewertungen und Rückmeldungen
Kundenbewertungen und Beschwerden sind ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätsbeurteilung auf Activity‑Life.
Anbieter sind verpflichtet, auf berechtigte Kritik sachlich zu reagieren und wiederkehrende Probleme nachhaltig zu beheben.
Manipulierte, gekaufte oder künstlich erzeugte Bewertungen sind verboten. Ebenso ist es unzulässig, Kundinnen und Kunden unter Druck zu setzen oder gezielt von ehrlichen Bewertungen abzuhalten.
Activity‑Life kann Bewertungen, Reklamationen, Stornierungsraten, No‑Show‑Fälle, Kommunikationsqualität und andere Qualitätskennzahlen zur Beurteilung der Anbieterleistung heranziehen.
- Laufende Qualitätskontrolle
Activity‑Life ist berechtigt, veröffentlichte Aktivitäten und Anbieterprofile jederzeit vor oder nach der Veröffentlichung zu prüfen.
Werden Qualitätsmängel festgestellt, kann Activity‑Life Änderungen verlangen, Inhalte vorübergehend ausblenden, Aktivitäten deaktivieren oder weitere Nachweise anfordern.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann Activity‑Life einzelne Angebote dauerhaft entfernen oder das Anbieter‑Konto ganz oder teilweise sperren.
- Folgen von Verstößen gegen die Qualitätsstandards
Verstöße gegen diese Qualitätsstandards können insbesondere folgende Maßnahmen nach sich ziehen:
• Aufforderung zur Überarbeitung von Inhalten
• vorübergehende Zurückstellung oder Deaktivierung einzelner Aktivitäten
• Einschränkung der Sichtbarkeit auf der Plattform
• Aussetzung neuer Buchungen
• Anforderung zusätzlicher Nachweise oder Unterlagen
• Sperrung oder Beendigung des Anbieter‑Kontos gemäß den AGB für Anbieter
Die Wahl der Maßnahme richtet sich nach Art, Schwere und Häufigkeit des Verstoßes sowie nach dem Risiko für Kundinnen und Kunden und die Plattform.
- Änderungen dieser Qualitätsstandards
Activity‑Life behält sich vor, diese Qualitätsstandards zu ändern oder zu ergänzen, wenn dies zur Sicherung der Plattformqualität, zur Anpassung an gesetzliche Anforderungen oder zur Weiterentwicklung des Marktplatzes erforderlich ist.
Aktualisierte Fassungen gelten ab ihrer Veröffentlichung auf der Plattform oder ab gesonderter Mitteilung an die Anbieter.