Activity‑Life ist ein Marktplatz für Aktivitäten, Erlebnisse, Touren, Kurse, Vermietungen und vergleichbare Freizeitangebote. Um die Qualität, Sicherheit, Rechtmäßigkeit und Eignung der auf unserer Plattform veröffentlichten Angebote sicherzustellen, behalten wir uns vor, bestimmte Arten von Aktivitäten ganz oder teilweise nicht zuzulassen, einzuschränken oder jederzeit wieder zu entfernen.
Diese Richtlinie ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anbieter, die Qualitätsstandards für Anbieter sowie weitere auf Activity‑Life veröffentlichte Plattformregeln.
Alle Anbieter sind verpflichtet, vor der Veröffentlichung eines Angebots sicherzustellen, dass ihre Aktivitäten mit dieser Richtlinie vereinbar sind.

  1. Grundsatz
    Auf Activity‑Life sind nur solche Angebote zulässig, die rechtmäßig, sicher, ethisch vertretbar, marktplatzgeeignet und für eine breite Nutzergruppe nachvollziehbar und verantwortbar sind.
    Activity‑Life entscheidet nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen, ob eine Aktivität auf der Plattform zugelassen, eingeschränkt, gesondert geprüft oder abgelehnt wird.
    Auch bereits veröffentlichte Aktivitäten können nachträglich eingeschränkt oder entfernt werden, wenn sie gegen diese Richtlinie, gesetzliche Vorgaben, Qualitätsstandards oder Sicherheitsanforderungen verstoßen.
  2. Allgemein unzulässige Aktivitäten
    Nicht zulässig sind Aktivitäten, Inhalte oder Angebotsmodelle, die:
    • gegen geltendes Recht verstoßen,
    • die Sicherheit von Kundinnen, Kunden, Mitarbeitenden, Tieren, lokalen Gemeinschaften oder Dritten gefährden,
    • diskriminierende, beleidigende, gewaltverherrlichende, extremistische, sexuell unangemessene oder menschenverachtende Inhalte enthalten,
    • irreführend, missbräuchlich oder betrügerisch gestaltet sind,
    • nicht mit dem Markenverständnis und Qualitätsanspruch von Activity‑Life vereinbar sind.
    Hierzu zählen insbesondere Angebote, die auf Täuschung, Ausbeutung, unlauteren Geschäftsmodellen oder offensichtlich ungeeigneten Leistungsversprechen beruhen.
  3. Nicht zugelassene Angebotsarten
    Die folgenden Angebotsarten sind auf Activity‑Life grundsätzlich nicht zulässig:
    3.1 Reine Transportleistungen
    Nicht zulässig sind Angebote, deren Hauptzweck ausschließlich im Transport von Personen von einem Ort zum anderen besteht, ohne dass ein eigenständiger Erlebnis‑, Tour‑ oder Aktivitätscharakter vorliegt.
    Dazu gehören insbesondere reine Flughafentransfers, Standard‑Taxi‑ oder Fahrdienste, einfache Shuttle‑Services oder sonstige Punkt‑zu‑Punkt‑Beförderungen ohne erkennbaren Erlebniswert.
    3.2 Reine Unterkunftsleistungen
    Nicht zulässig sind reine Unterkunftsangebote wie Hotelzimmer, Apartments, Ferienwohnungen oder sonstige reine Übernachtungsleistungen, sofern diese nicht Teil eines zulässigen, klar erlebnisbezogenen Gesamtangebots sind und dem Plattformkonzept entsprechen.
    3.3 Reine Produkt‑ und Warenverkäufe
    Nicht zulässig sind Listings, die im Wesentlichen nur auf den Verkauf von Waren, Souvenirs, Kunstgegenständen, Gutscheinen, SIM‑Karten, eSIMs, WLAN‑Geräten, Datentarifen oder vergleichbaren Produkten gerichtet sind.
    3.4 Reine Serviceleistungen ohne Erlebnischarakter
    Nicht zulässig sind reine Serviceangebote ohne hinreichenden Erlebnis‑ oder Aktivitätsbezug, insbesondere:
    • Gepäckaufbewahrung,
    • Concierge‑Leistungen,
    • Visa‑ oder Terminservices,
    • Flughafen‑Lounge‑Zugänge,
    • reine Schönheits‑, Tattoo‑ oder Kosmetikdienstleistungen,
    • reine Wellness‑, Spa‑ oder Behandlungsleistungen ohne marktplatzgerechten Erlebnischarakter.
    3.5 Rein digitale oder ungeeignete Self‑Guided‑Angebote
    Nicht zulässig sind Angebote, die im Wesentlichen nur aus digitalen Anleitungen, Audiofiles, mobilen Schnitzeljagden, rein app‑basierten Selbstführungen oder vergleichbaren Leistungen bestehen, sofern kein ausreichender physischer Leistungsbestandteil, kein geeigneter Erlebnisrahmen oder keine erkennbare plattformgerechte Hauptleistung vorliegt.
  4. Gefährliche oder sicherheitskritische Aktivitäten
    Activity‑Life lässt keine Aktivitäten zu, bei denen aus Sicht der Plattform ein unangemessenes oder nicht hinreichend kontrollierbares Risiko für Teilnehmende oder Dritte besteht.
    Dies gilt insbesondere für Angebote:
    • mit unzureichenden Sicherheitsstandards,
    • ohne geeignete Risikoaufklärung,
    • ohne erforderliche Genehmigungen, Nachweise oder Versicherungen,
    • mit nicht fachgerecht gewarteter Ausrüstung,
    • mit ungeeignetem oder ungeschultem Personal,
    • bei denen Alkohol, Drogen oder sonstige Beeinträchtigungen der Teilnehmenden zu erheblichen Risiken führen können.
    Activity‑Life kann Aktivitäten mit erhöhtem Risiko einer erweiterten Prüfung unterziehen oder ganz ablehnen, wenn Zweifel an der sicheren Durchführung bestehen.
  5. Illegale, anstößige oder ethisch problematische Inhalte
    Nicht zulässig sind Aktivitäten, die:
    • illegale Handlungen fördern, ermöglichen oder verherrlichen,
    • Waffen‑, Drogen‑ oder Glücksspielaktivitäten in unzulässiger Weise einbeziehen,
    • sexuell explizite oder unangemessene Inhalte zum Kern des Angebots machen,
    • extremistisches, politisch hetzerisches oder diskriminierendes Verhalten unterstützen,
    • Menschen, Kulturen, Religionen, Minderheiten oder soziale Gruppen herabwürdigen,
    • auf Ausbeutung, Erniedrigung oder Sensationalisierung beruhen.
    Activity‑Life kann solche Angebote ohne Vorankündigung ablehnen, deaktivieren oder entfernen.
  6. Tierschutz und Tieraktivitäten
    Activity‑Life akzeptiert keine Aktivitäten, bei denen Tiere misshandelt, ausgebeutet, erniedrigt oder in unvertretbarer Weise zur Unterhaltung eingesetzt werden.
    Nicht zulässig sind insbesondere:
    • Shows oder Vorführungen mit Wildtieren,
    • direkte Interaktionen mit Wildtieren, wenn diese das Wohl der Tiere beeinträchtigen können,
    • Reit‑, Bade‑, Fütterungs‑, Selfie‑ oder Kontaktangebote mit Wildtieren in unangemessener Form,
    • Angebote, die auf Zwang, Dressur, Stress, unnötiger Nähe oder unethischer Haltung beruhen,
    • Aktivitäten, die gefährdete Arten schädigen oder ausbeuten.
    Activity‑Life kann Tieraktivitäten einer gesonderten Prüfung unterziehen und zusätzliche Nachweise zur Haltung, Betreuung, Genehmigung und ethischen Vertretbarkeit verlangen.
    Auch bei domestizierten Tieren kann eine Aktivität eingeschränkt oder abgelehnt werden, wenn Zweifel am Tierwohl bestehen.
  7. Sensible Orte, sensible Themen und vulnerable Gruppen
    Bestimmte Aktivitäten an sensiblen Orten oder in sensiblen sozialen, historischen oder kulturellen Kontexten können auf Activity‑Life nur eingeschränkt oder gar nicht zulässig sein.
    Dazu gehören insbesondere Angebote in Zusammenhang mit:
    • menschlichem Leid, Katastrophen oder Gedenkorten,
    • Armut, sozialer Benachteiligung oder vulnerablen Gemeinschaften,
    • Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Gruppen,
    • politisch oder gesellschaftlich hochsensiblen Themen,
    • Inhalten mit möglichem Sensations‑ oder Ausbeutungscharakter.
    Solche Angebote müssen besonders respektvoll, sachlich und ethisch vertretbar ausgestaltet sein. Activity‑Life kann sie einer vertieften Prüfung unterziehen oder ablehnen, wenn sie nicht mit dem Qualitäts‑ und Werteverständnis der Plattform vereinbar sind.
  8. Trinkgeld‑, Spenden‑ und Fundraising‑basierte Modelle
    Nicht zulässig sind Angebote, deren wesentliches Vergütungsmodell auf freiwilligen Trinkgeldern, Spenden, Fundraising, Sammelaktionen oder vergleichbaren Zahlungen beruht.
    Ebenso unzulässig sind Angebote, deren Hauptzweck in wohltätiger Selbstdarstellung, Spendenwerbung oder unscharf abgegrenzten Hilfs‑ und Freiwilligenmodellen liegt, sofern diese nicht als klar kommerzielle und rechtlich zulässige Leistung strukturiert sind.
  9. Eingeschränkte geografische Regionen und rechtliche Risikobereiche
    Activity‑Life kann Aktivitäten in bestimmten Ländern, Regionen oder Rechtsräumen ganz oder teilweise ausschließen, wenn dort aus Sicht von Activity‑Life erhebliche rechtliche, sicherheitsbezogene, sanktionsrechtliche, operative oder reputationsbezogene Risiken bestehen.
    Dies gilt insbesondere bei umfassenden EU‑, UN‑ oder sonstigen Sanktionen, unklaren Rechtslagen, erhöhten Sicherheitsgefahren oder fehlender Möglichkeit, die Plattformstandards angemessen durchzusetzen.
  10. Plattformfremde oder strategisch ungeeignete Angebote
    Auch wenn ein Angebot nicht unmittelbar rechtswidrig ist, kann Activity‑Life dessen Veröffentlichung ablehnen, wenn es aus strategischer, qualitativer oder marktplatzbezogener Sicht nicht zum Profil der Plattform passt.
    Dies gilt insbesondere für Angebote, die keinen klaren Erlebnis‑ oder Aktivitätscharakter haben, für die Zielgruppe der Plattform ungeeignet erscheinen oder die aus Sicht von Activity‑Life keinen ausreichenden Mehrwert für den Marktplatz bieten.
  11. Gesondert prüfpflichtige Aktivitäten
    Einige Aktivitäten sind nicht automatisch unzulässig, unterliegen jedoch einer erweiterten Prüfung. Dazu können insbesondere gehören:
    • risikobehaftete Outdoor‑, Wasser‑, Luft‑ oder Fahrzeugaktivitäten,
    • Tieraktivitäten,
    • Familien‑ und Kinderangebote mit besonderer Aufsichtspflicht,
    • Angebote in sensiblen sozialen oder historischen Kontexten,
    • Aktivitäten mit erhöhten Sicherheits‑, Haftungs‑ oder Reputationsrisiken,
    • neue oder schwer einzuordnende Angebotsmodelle.
    In solchen Fällen kann Activity‑Life zusätzliche Informationen, Nachweise oder Anpassungen verlangen, bevor eine Veröffentlichung freigegeben wird.
  12. Folgen von Verstößen
    Verstöße gegen diese Richtlinie können insbesondere folgende Maßnahmen nach sich ziehen:
    • Ablehnung der eingereichten Aktivität,
    • Aufforderung zur Überarbeitung,
    • vorübergehende Aussetzung oder Deaktivierung,
    • dauerhafte Entfernung einzelner Listings,
    • Einschränkung der Sichtbarkeit oder Buchbarkeit,
    • Sperrung oder Kündigung des Anbieter‑Kontos,
    • weitere Maßnahmen nach Maßgabe der AGB für Anbieter und sonstiger Plattformregeln.
    Die Wahl der Maßnahme richtet sich nach Art, Schwere, Wiederholung und Risiko des Verstoßes.
  13. Meldepflicht und Mitwirkung des Anbieters
    Anbieter sind verpflichtet, Activity‑Life unverzüglich zu informieren, wenn sich Umstände ergeben, die die Zulässigkeit, Sicherheit oder Rechtskonformität ihrer Aktivitäten beeinträchtigen könnten.
    Dies gilt insbesondere bei Änderungen von Genehmigungen, Sicherheitsanforderungen, behördlichen Auflagen, Betriebsbedingungen oder bei Vorfällen, die Auswirkungen auf bestehende oder künftige Buchungen haben können.
    Anbieter sind außerdem verpflichtet, bei Prüfungen und Rückfragen von Activity‑Life vollständig und fristgerecht mitzuwirken.
  14. Änderungen dieser Richtlinie
    Activity‑Life behält sich vor, diese Richtlinie jederzeit zu ändern oder zu ergänzen, wenn dies zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, zur Verbesserung der Plattformqualität, zur Risikominimierung oder zur Weiterentwicklung des Marktplatzes erforderlich ist.
    Die jeweils aktuelle Fassung gilt ab Veröffentlichung auf der Plattform oder ab gesonderter Mitteilung an die Anbieter.